

Eingrünungspläne /
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
Fachbeitrag zum Artenschutz

Eingrünungspläne
Bei gewerblichen oder auch privaten Bauvorhaben ist zur Genehmigung möglicherweise ein Freiflächengestaltungsplan oder ein Eingrünungsplan mit Pflanzliste zur besseren Einbindung ins Orts- und Landschaftsbild vorzulegen.

Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach der Bayr. Kompensationsverordnung
Ein Bauvorhaben im Außenbereich ist mit Eingriffen in die Natur und Landschaft verbunden. Daher ist der Kompensationsbedarf zu ermitteln. Die mit den Veränderungen verbundenen Eingriffe sind zu bilanzieren und entsprechend sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzulegen.

Fachbeitrag zum Artenschutz
zum Beispiel bei Beseitigung von Gehölzen im Zuge von genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen:
Beurteilung und Untersuchung zum allgemeinen und besonderen Artenschutz


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